Die EU Verordnung 2018/545 fordert in Artikel 13 vom Antragsteller in Zulassungsverfahren nach dem vierten Eisenbahnpaket…
… vor der Einreichung eines Antrags die Erfassung der Anforderungen, um sicherzustellen, dass alle während des Lebenszyklus relevanten Anforderungen in Bezug auf die Konzeption des Fahrzeugs
- ordnungsgemäß ermittelt werden
- den Funktionen bzw. Teilsystemen zugeordnet oder über die Nutzungsbedingungen oder andere Beschränkungen angegangen werden
- umgesetzt und validiert werden.
Dazu führt der Antragsteller einen Requirement Capture Prozess ein. Die Überprüfung erfolgt durch die Unabhängige Bewertungsstelle und wird in einem Bewertungsbericht dokumentiert.