CSM für Schienenfahrzeuge

Common Safety Method

Common Safety Method

Die CSM Verordnung EU 402/2013 (geändert durch EU 1136/2015) verpflichtet den Betreiber oder Hersteller von Schienenfahrzeugen und anderen Eisenbahn-Teilsystemen zur Einführung eines Risikomanagementsystems.

Sicherheitsbewertungsbericht

Die erfolgreiche Umsetzung wird vom „Assessment Body“ (AsBo) geprüft. Die Albold Consulting GmbH hat die Anerkennung als AsBo durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und zusätzlich in der Schweiz durch das Bundesamt für Verkehr (BAV) erlangt. Ergebnis der Prüfung ist ein Sicherheitsbewertungsbericht, der für Zulassungsverfahren verwendet wird. Zusätzlich dient dieser als Nachweis für den Hersteller oder Betreiber, seiner Sicherheits-Verantwortung nachgekommen zu sein.

Der 5-stufige Prozess

Die CSM Verordnung verlangt, dass bei einer signifikanten Änderung an Eisenbahnsystemen ein 5-stufiger Prozess umgesetzt wird:

Schritt 1: Systemdefinition/Änderungsbeschreibung und Risikomanagementprozess
Schritt 2: Gefährdungsidentifizierung und Risikobewertung
Schritt 3: Sicherheitsanforderungs-Spezifikation
Schritt 4: Verifikation und Validierung
Schritt 5: Sicherheitsbewertungsbericht

Vorgehensweise

In einem ersten Gespräch klären wir die Projektdetails und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot, das auch den Unabhängigen Bewertungsplan enthält.

Zu Beginn des Projektes führen wir mit Ihnen eine Besprechung durch, in der Satz-für-Satz zu allen Anforderungen der CSM-Verordnung abgestimmt wird, wie sie erfüllt werden. Dabei wird klar, welches Nachweisdokument für welche Anforderung angewandt wird, und ob alle Punkte angemessen berücksichtigt wurden.
Nachdem alle Nachweisdokumente vorliegen, bewerten wir die Erfüllung aller Sicherheitsanforderungen und erstellen einen abschließenden Sicherheitsbewertungsbericht.