Requirement Capture Prozess

Die EU Verordnung 2018/545 fordert in Artikel 13 vom Antragsteller in Zulassungsverfahren nach dem vierten Eisenbahnpaket…

… vor der Einreichung eines Antrags die Erfassung der Anforderungen, um sicherzustellen, dass alle während des Lebenszyklus relevanten Anforderungen in Bezug auf die Konzeption des Fahrzeugs

  • ordnungsgemäß ermittelt werden
  • den Funktionen bzw. Teilsystemen zugeordnet oder über die Nutzungsbedingungen oder andere Beschränkungen angegangen werden
  • umgesetzt und validiert werden.

Dazu führt der Antragsteller einen Requirement Capture Prozess ein. Die Überprüfung erfolgt durch die Unabhängige Bewertungsstelle und wird in einem Bewertungsbericht dokumentiert.