Rückwirkungsfreiheit

Gutachten für Rückwirkungsfreiheit

Wenn Software ohne Sicherheitsrelevanz in ein System integriert wird, das sicherheitsrelevant ist, muss gemäß SIRF die Rückwirkungsfreiheit nachgewiesen werden. Damit soll erreicht werden, dass die Software ohne Sicherheitsrelevanz die korrekte Funktion des Sicherheitssystems nicht stört. Erfahrungsgemäß ist das System ohne Sicherheitsrelevanz meist noch nicht offiziell eingestuft und die Ausgangslage in Bezug auf die Auswirkungen oder Gefährdungen unklar.

In 3 Schritten

Unser Verfahren, das typischerweise in einem Arbeitstag beim Kunden abgeschlossen werden kann, sieht daher 3 Abschnitte vor:

  1. Prüfung der sicherheitstechnischen Einstufung mit einer Gefährdungsanalyse in Anlehnung an SIRF
  2. Prüfung gemäß EN 50657 Abschnitt 4
  3. Prüfung der konkreten Rückwirkungen gemäß SIRF

Während dieses Arbeitstreffens ist die Kooperation mit Ihrem Entwicklungsteam erforderlich. Zusätzlich sollte der Betreiber oder das Systemhaus telefonisch oder vor Ort zur Verfügung stehen.

Das Ergebnis

Als Ergebnis entsteht ein Gutachten, gerne auch in englischer oder französischer Sprache, das zur Vorlage bei Behörden geeignet ist. Dieses unterliegt der DAkkS-Akkreditierung. Die Gutachten zur Rückwirkungsfreiheit sind unser Lieblingsprodukt, weil sie in ihrer Effizienz unübertroffen sind.

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