Rückwirkungsfreiheit
Wenn Software ohne Sicherheitsrelevanz in ein System integriert wird, das sicherheitsrelevant ist, muss gemäß SIRF die Rückwirkungsfreiheit nachgewiesen werden. Damit soll erreicht werden, dass die Software ohne Sicherheitsrelevanz die korrekte Funktion des Sicherheitssystems nicht stört. Erfahrungsgemäß ist das System ohne Sicherheitsrelevanz meist noch nicht offiziell eingestuft und die Ausgangslage in Bezug auf die Auswirkungen oder Gefährdungen unklar.
Unser Verfahren, das typischerweise in einem Arbeitstag beim Kunden abgeschlossen werden kann, sieht daher 3 Abschnitte vor:
Während dieses Arbeitstreffens ist die Kooperation mit Ihrem Entwicklungsteam erforderlich. Zusätzlich sollte der Betreiber oder das Systemhaus telefonisch oder vor Ort zur Verfügung stehen.
Als Ergebnis entsteht ein Gutachten, gerne auch in englischer oder französischer Sprache, das zur Vorlage bei Behörden geeignet ist. Dieses unterliegt der DAkkS-Akkreditierung. Die Gutachten zur Rückwirkungsfreiheit sind unser Lieblingsprodukt, weil sie in ihrer Effizienz unübertroffen sind.
Sprechen Sie uns an!
Sie finden uns im Herzen von München, zwischen den U-Bahnstationen Sendlinger Tor und Goetheplatz.
Vom Flughafen München fahren Sie mit der S8 oder S1 zum Marienplatz und weiter mit der U3 oder U6 zum Sendlinger Tor.